AGB's Farbenstecherei e.U.

 

1. COPYRIGHT; TATTOO-VORLAGEN TATTOO-VORLAGEN

Tattoo-Vorlagen, die vom Tätowierer in der Farbenstecherei angefertigt werden, sind auf den Kunden/die Kundin zugeschnittene, individuell angefertigte Motive, die dem Copyright des Tätowierers unterliegen. Diese erstellten Motive werden nicht als Vorlage für andere Kunden/Kundinnen verwendet. Die selbstgezeichneten Tattoo – Vorlagen dürfen nur nach Absprache mit dem Tattoo Studio weiter verwendet und/oder mitgenommen werden.

 

Die Farbenstecherei behält sich das Recht vor, Motive abzulehnen, die:

> moralisch/politisch von der Farbenstecherei nicht vertretbar sind

> an sichtbaren, nicht durch die Kleidung abdeckbaren Körperstellen, wie z.B. Gesicht, Hals, Hände, Finger, platziert werden sollen (z.B. bei Jugendlichen)

> aus anderen Gründen bedenklich sind Die Farbenstecherei behält sich ebenfalls das Recht vor, Motive unbegründet abzulehnen.

 

COPYRIGHT

Die Farbenstecherei behält sich das Recht vor, Fotografien von den fertiggestellten Tätowierungen/Zeichnungen im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Die Farbenstecherei übernimmt keine Haftung, falls es durch diese Veröffentlichungen unwissend zu Kopien durch Fremde kommt. Die Farbenstecherei verkauft nur die Dienstleistung des Tätowierens, nicht das Design. Das Urheber- und Nutzungsrecht aller Entwürfe und Zeichnungen bleibt auch nach dem Tätowieren bei der Farbenstecherei.

 

 

2. VORBEHALTE DIE FARBENSTECHEREI TÄTOWIERT KEINE PERSONEN

> die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen

> die sich in einer instabilen psychischen/physischen Verfassung befinden

> bei denen eine Schwangerschaft vorliegt

> bei Bluterkrankheit (Hämophilie), Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus) , Hepatitis, HIV, Allergien (Tattoo) z.B. Reaktionen auf Modeschmuck (Nickel), Geschlechtskrankheiten, chronischen oder akuten Erkrankungen, Immunschwächen (angeborene oder durch Medikamente hervorgerufene Immundefizienz- oder Autoimmunerkrankungen).

 

Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, gegenüber der Farbenstecherei seiner/ihrer Informationspflicht nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Farbenstecherei behält sich das Recht vor, Kunden/Kundinnen unbegründet abzulehnen.

 

 

3. ALTERSBESCHRÄNKUNG

Die Farbenstecherei tätowiert ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Das Tätowieren von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren bedarf der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Sowohl der Minderjährige als auch der Erziehungsberechtigte haben beim Tätowieren einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen.

 

 

4. HAFTUNG

Die Farbenstecherei kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde/die Kundin durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, auf die die Farbenstecherei ausdrücklich und in besonderen Fällen auch schriftlich hinweist, sowie für Dienstleistungen die auf vom Kunden/von der Kundin gelieferten Informationen beruhen und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Farbenstecherei Studios. Wenn der Kunde/die Kundin auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernimmt die Farbenstecherei keine Haftung. Die Farbenstecherei übernimmt keine Haftung bei Folgeproblemen, die auf die falsche Pflege zurückzuführen sind, bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung oder bei Rechtschreibfehlern im Tattoo-Motiv. Es wird daher empfohlen, den Entwurf vor dem Tätowieren eingehend und im Speziellen auf die Richtigkeit der Schreibweise zu kontrollieren. Die Farbenstecherei ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände (bzw. des Besitzes) des Kunden/der Kundin, die in das Tattoostudio mitgebracht werden.

 

 

5. HYGIENE UND PFLEGE

Tätowiert wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Farben (Tattoo), die den Rapex-Vorgaben entsprechen. Das Hygienezertifikat, ein Unbedenklichkeitsnachweis der einmal im Jahr von einem akkreditierten Bioanalytischen Institut nach sorgfältiger Prüfung ausgestellt wird, hängt im Tattoostudio Farbenstecherei aus. Ebenfalls im Studio ausgehängt sind unter anderem Gewerbescheine des Tätowierers, Datenschutzerklärung und eine Kopie der AGBs. Ferner wird jeder Kunde am Tag des Tattoo-Termins ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Für Fragen steht die Farbenstecherei jederzeit zur Verfügung. Bei jeglichen Nachbearbeitungen, die aufgrund von Nachlässigkeit seitens des Kunden/der Kundin notwendig werden, hat der jeweilige Kunde/die jeweilige Kundin die Kosten hierzu selbst zu tragen. Bei Komplikationen ist die Farbenstecherei vom Kunden/von der Kundin unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde/die Kundin erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden, weiters verzichtet er/sie bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen die Farbenstecherei und die Personen, die es repräsentieren, geltend zu machen.

 

 

6. TERMINVEREINBARUNG

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde/die Kundin den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Leistung einer Anzahlung seitens des Kunden/der Kundin nachgewiesen, somit geht der Kunde/die Kundin einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Termine werden von der Farbenstecherei verbindlich vergeben. Bei Verspätungen ab 15 Minuten wird der Termin eventuell verschoben, da eine ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung unter Zeitdruck nicht gewährleistet werden kann. Für einen Neutermin können Wartezeiten von bis zu einigen Wochen anfallen.

 

 

7. ANZAHLUNG UND WIDERRUF (TATTOO)

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in der Höhe von EUR 50,00,- in bar zu leisten. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins von Nöten sein, soll der Kunde/die Kundin dies rechtzeitig und sobald als möglich, mindestens jedoch 3 Werktage vor dem Termin, mitteilen.

 

DIE GELEISTETE ANZAHLUNG VERFÄLLT JEWEILS IN VOLLER HÖHE:

> wenn der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt wird.

> bereits ein Entwurf für das in Auftrag gegebene Tattoo angefertigt wurde. In diesem Fall wird die Anzahlung als Entschädigung für den Arbeitsaufwand der bereits getätigten Leistung verwendet.

> der Termin zeitgerecht abgesagt bzw. verschoben wird, der Kunde/die Kundin aber nicht innerhalb von einem Jahr einen neuen Termin vereinbart.

 

Die Farbenstecherei behält sich vor, vereinbarte Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben/abzusagen. Die geleistete Anzahlung wird zurückerstattet, wenn der Termin abgesagt wird. Sollte der Termin von der Farbenstecherei verschoben werden, wird die Anzahlung für den neuen Termin angerechnet.

 

 

8. PREISE UND FÄLLIGKEIT

Die Preise für Tätowierungen sind abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung. Der Mindestpreis beträgt

EUR 100,00,-. Fragen zu Rabatten und Aktionen sind mit dem Tätowierer im Vorfeld zu klären. Die Bezahlung des Sitzungspreises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung, in voller Höhe und in bar.

 

 

9. GUTSCHEINE

Gutscheine können In der Farbenstecherei zu einem frei wählbaren Betrag erstanden und auch an Dritte weitergegeben werden. Gutscheine sind nicht bar ablösbar. Der Gutscheinwert wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Sollte nur ein Teilbetrag des Gutscheins verwendet werden, wird über die verbleibende Summe ein neuer Gutschein ausgestellt. Der Restbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Gutscheine sind bis ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum gültig, können jedoch innerhalb der Ablauffrist um ein Jahr verlängert werden. Sollte der Gutschein nicht innerhalb der Frist verlängert werden, verliert dieser nach einem Jahr die Gültigkeit.

 

 

10. NACHSTECHEN (TATTOO)

Der Preis für eine Tätowierung beinhaltet einen Termin zum Nachstechen der Tätowierung, der innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung erfolgen muss. Kosten für Korrekturen, die aus einer Nachlässigkeit vom Kunden/von der Kundin bei der Pflege resultieren, sind vom Kunden/von der Kundin zu tragen.

 

 

11. BESCHÄDIGUNG UND DIEBSTAHL

Die Farbenstecherei hat das Recht, für alle vom Kunden/von der Kundin verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden umgehend zur Anzeige gebracht.